Steuerberatung Reicharz
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Jahresabschluss


Erstellen von:

  • Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht für alle Unternehmensformen (Bilanz, GuV & ggfs. Anhang)

  • Einnahmen-Überschussrechnungen

  • Zwischen-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen

  • Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanzen


Ermittlung von:

  • Betriebsaufgabe- und veräußerungsgewinnen

  • Übergangsergebnissen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart


Elektronische Übermittlung von:

  • Handelsrechtlichen Jahresabschlüssen an den Bundesanzeiger (Offenlegung & Hinterlegung)

  • E-Bilanz an die Finanzverwaltung

  • Handelsrechtlichen Jahresabschlüssen (ggfs. nebst Steuererklärungen) an finanzierende Banken